Deutsches Gericht...
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Deutsches Gericht...
...berücksichtigt "endlich" türkisches Migrantentum in Mordprozessen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 05,00.html
Das kann es nicht sein: Eifersucht, Rache und verletzte Mannesehre sind niedere Beweggründe im Rahmen eines Totschlags und mit diesem Hintergrund eben einer Mordstraftat! Es geht ausdrücklich nicht um Fremdenfeindlichkeit, sondern darum, dass Täter unabhängig ihres kulturellen Hintergrundes von den Gerichten gleich beurteilt werden! Wenn der Richter sagt, es wäre ein Hinrichtung vor den Augen des eigenen Sohnes gewesen, gibt es keinen Grund, hinterher den Mordvorwurf wegen kultureller Hintergründe zu verneinen! Jeder deutsche Angeklagte wäre in so einem Prozess wegen niederer Beweggründe wie oben angeführt ohne Zweifel zu mindestens lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden! Okay, gehört vielleicht auch nicht wirklich hierherein, aber auch dieses ist meiner Meinung nach zumindest des Nachdenkens würdig! LG Detlef
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 05,00.html
Das kann es nicht sein: Eifersucht, Rache und verletzte Mannesehre sind niedere Beweggründe im Rahmen eines Totschlags und mit diesem Hintergrund eben einer Mordstraftat! Es geht ausdrücklich nicht um Fremdenfeindlichkeit, sondern darum, dass Täter unabhängig ihres kulturellen Hintergrundes von den Gerichten gleich beurteilt werden! Wenn der Richter sagt, es wäre ein Hinrichtung vor den Augen des eigenen Sohnes gewesen, gibt es keinen Grund, hinterher den Mordvorwurf wegen kultureller Hintergründe zu verneinen! Jeder deutsche Angeklagte wäre in so einem Prozess wegen niederer Beweggründe wie oben angeführt ohne Zweifel zu mindestens lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden! Okay, gehört vielleicht auch nicht wirklich hierherein, aber auch dieses ist meiner Meinung nach zumindest des Nachdenkens würdig! LG Detlef
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- EISbreaker
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Ich bin ganz Deiner Meinung, und frag mal z.B. Deinen türkischen Gemüse-Händler. Die Türken (zumindest die mit denen ich so Kontakt habe) können solche Urteile auch nicht nachvollziehen. Der gehört weggsperrt bis zum jüngsten Tag.
Ist genau so wie mit dem Kinderfi**er der Bewährung bekommt weil er ja eine ach so schwere Kindheit hatte......
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- JU52
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Jede Gerichtsverhandlung und jeder Fall sind so individuell, dass man sich wohl kaum ein wirkliches Urteil über die Richtigkeit der Strafe / der Anklage bilden kann, wenn man nicht selber daran teilgenommen hat (oder wirklich alle Fakten kennt).
Aussagen zu einem solchen Verfahren zu treffen, die nur auf der Basis von einigen Pressezeilen beruhen, halte ich für unangebracht.
Natürlich gibt es spektakülare Fälle (wie diesen), bei denen das subjektive Empfinden in den Vordergrund gerät. Ein Richter hat aber ausschließlich objektive Fakten zu bewerten. Und das führt im Einzelfall auch einmal dazu, dass man als Aussenstehender die Entscheidung nicht nachvolziehen kann. In diesem Fall hat allerdings bereits der Staatsanwalt nicht wegen Mordes angeklagt - sicherlich aufgrund objektiver Tatsachen! (Der entscheidene Passús befindet sich übrigens im dritten Absatz des Spiegel Artikels.)
PS: @Knochenmann, mit deiner erwähnten Ansicht der Ungleichbehandlung von Deutschen und Ausländern vor Gericht liegst du übrigens definitiv falsch, die Entscheidung in diesem Verfahren wäre auch bei einem deutschen Täter NICHT anders ausgegangen.-
Aussagen zu einem solchen Verfahren zu treffen, die nur auf der Basis von einigen Pressezeilen beruhen, halte ich für unangebracht.
Natürlich gibt es spektakülare Fälle (wie diesen), bei denen das subjektive Empfinden in den Vordergrund gerät. Ein Richter hat aber ausschließlich objektive Fakten zu bewerten. Und das führt im Einzelfall auch einmal dazu, dass man als Aussenstehender die Entscheidung nicht nachvolziehen kann. In diesem Fall hat allerdings bereits der Staatsanwalt nicht wegen Mordes angeklagt - sicherlich aufgrund objektiver Tatsachen! (Der entscheidene Passús befindet sich übrigens im dritten Absatz des Spiegel Artikels.)
PS: @Knochenmann, mit deiner erwähnten Ansicht der Ungleichbehandlung von Deutschen und Ausländern vor Gericht liegst du übrigens definitiv falsch, die Entscheidung in diesem Verfahren wäre auch bei einem deutschen Täter NICHT anders ausgegangen.-
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Was meine erwähnte und kritisierte Ungleichbehandlung deutscher und ausländicher Krimineller angeht, liegt´s du in diesem Fall leider falsch: Natürlich kann ich mich nur darauf berufen, was SPON in diesem Fall zum Besten gibt: Aber ich gehe davon aus, dass es so falsch nicht ist: Und demzufolge hat der Angeklagte aus Wut und aus einer narzisstischen und von traditionellen türkischen Werten geprägten Persönlichkeit gehandelt! Also aus Rache, verletzem Mannesstolz, Eifersucht etc., was alles im Falle eines Tötungsdeliktes niedere Beweggründe sind und eine Anklage wegen Mordes und eine Verurteilung wegen Mordes rechtfertigt! Was die Einlassung des Gerichts angeht, dieses wäre eine Spontantat aus dem Affekt heraus gewesen: Die Tat war von ihm angekündigt! Bringt man zu so einem Treffen eine vollgeladene Schusswaffe mit, um damit eine Spontantat zu verüben! Mitnichten: Der Mord an der Frau mag geplant so nicht gewesen sein, in Kauf genommen wurde er von vornherein allemal! Staatsanwaltschaft und Richter liegen hier völlig falsch: Dieses war Mord, damit lebenslang und nicht Totschlag und ein paar Jährchen! Aber lassen wir ruhig kulturelle Hintergründe in Mordprozesse moslemischer Migranten einfliessen: Dann wird in Deutschland demnächst ein sogenannter Ehrenmord an einer "nur islamischen" Frau wegen des kulturell geprägten Hintergrundes der Familie zur Sachbeschädigung herabdefiniert: Die kann mann ja gegen Kamele oder Schafe oder Ziegen schlicht und einfach eintauschen! Igittigittigitt!!! LG DetlefJU52 hat geschrieben:Jede Gerichtsverhandlung und jeder Fall sind so individuell, dass man sich wohl kaum ein wirkliches Urteil über die Richtigkeit der Strafe / der Anklage bilden kann, wenn man nicht selber daran teilgenommen hat (oder wirklich alle Fakten kennt).
Aussagen zu einem solchen Verfahren zu treffen, die nur auf der Basis von einigen Pressezeilen beruhen, halte ich für unangebracht.
Natürlich gibt es spektakülare Fälle (wie diesen), bei denen das subjektive Empfinden in den Vordergrund gerät. Ein Richter hat aber ausschließlich objektive Fakten zu bewerten. Und das führt im Einzelfall auch einmal dazu, dass man als Aussenstehender die Entscheidung nicht nachvolziehen kann. In diesem Fall hat allerdings bereits der Staatsanwalt nicht wegen Mordes angeklagt - sicherlich aufgrund objektiver Tatsachen! (Der entscheidene Passús befindet sich übrigens im dritten Absatz des Spiegel Artikels.)
PS: @Knochenmann, mit deiner erwähnten Ansicht der Ungleichbehandlung von Deutschen und Ausländern vor Gericht liegst du übrigens definitiv falsch, die Entscheidung in diesem Verfahren wäre auch bei einem deutschen Täter NICHT anders ausgegangen.-
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- JU52
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... und dennoch ist die von dir wahrgenommene Ungleichbehandlung nur eine Bauchlage!!! Wer sagt denn, dass in diesem konkreten Fall ein deutscher Täter härter bestraft worden wäre? Ist doch reine Spekulation!knochenmann hat geschrieben: Was meine erwähnte und kritisierte Ungleichbehandlung deutscher und ausländicher Krimineller angeht, liegt´s du in diesem Fall leider falsch: Natürlich kann ich mich nur darauf berufen, was SPON in diesem Fall zum Besten gibt: Aber ich gehe davon aus, dass es so falsch nicht ist
Sie liegen nicht falsch, sondern sie wenden einfach nur das deutsche Gesetz im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten an! Wie du im ersten Satz selber schreibst, die Tat mag so nicht geplant gewesen sein - eben und wenn sie nicht geplant war (bzw. ihm das nicht nachgewiesen werden kann -darauf kommt es nämlich an!!!), kommt der Tatbestand des Mordes einfach nicht in Betracht. Vielleicht mag soetwas bei einer solch schlimmen Tat nur schwer zu akzeptieren sein, aber wäre es dir lieber, dass Staatsanwalt und Richter das Recht beugen und lieber öffentlichkeitswirksame Urteile fällen?knochenmann hat geschrieben: Der Mord an der Frau mag geplant so nicht gewesen sein, in Kauf genommen wurde er von vornherein allemal! Staatsanwaltschaft und Richter liegen hier völlig falsch: Dieses war Mord, damit lebenslang und nicht Totschlag und ein paar Jährchen!
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Normalerweise sollte ich jetzt wohl beleidigt die Schnauze halten! Tue ich mitnichten! Mich in die Nähe eines rechtspopulistischen Rechtverdrehenden Mobs zu drängen, nur weil ich den Sachverhalt dieses Falles anders beurteile als die Staatsanwaltschaft oder der Richter? In meinem Sinne ebenso die Nebenkläger vertretende Rechtsanwältin? Das verbitte ich mir! Den Fall mag man so oder so sehen, und ich habe nur meine Einschätzung des Sachverhaltes zum Besten gegeben! Multikulturelle Integrationsrhethorik führt in diesem wie in anderen Fällen zu nichts! Man_frau möge mich dafür steinigen! LG DetlefJU52 hat geschrieben:... und dennoch ist die von dir wahrgenommene Ungleichbehandlung nur eine Bauchlage!!! Wer sagt denn, dass in diesem konkreten Fall ein deutscher Täter härter bestraft worden wäre? Ist doch reine Spekulation!knochenmann hat geschrieben: Was meine erwähnte und kritisierte Ungleichbehandlung deutscher und ausländicher Krimineller angeht, liegt´s du in diesem Fall leider falsch: Natürlich kann ich mich nur darauf berufen, was SPON in diesem Fall zum Besten gibt: Aber ich gehe davon aus, dass es so falsch nicht ist
Sie liegen nicht falsch, sondern sie wenden einfach nur das deutsche Gesetz im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten an! Wie du im ersten Satz selber schreibst, die Tat mag so nicht geplant gewesen sein - eben und wenn sie nicht geplant war (bzw. ihm das nicht nachgewiesen werden kann -darauf kommt es nämlich an!!!), kommt der Tatbestand des Mordes einfach nicht in Betracht. Vielleicht mag soetwas bei einer solch schlimmen Tat nur schwer zu akzeptieren sein, aber wäre es dir lieber, dass Staatsanwalt und Richter das Recht beugen und lieber öffentlichkeitswirksame Urteile fällen?knochenmann hat geschrieben: Der Mord an der Frau mag geplant so nicht gewesen sein, in Kauf genommen wurde er von vornherein allemal! Staatsanwaltschaft und Richter liegen hier völlig falsch: Dieses war Mord, damit lebenslang und nicht Totschlag und ein paar Jährchen!
Die Stimme höhnt: "Es ist soweit!"
Du hörst dich schrein: "Nein! Noch ist Zeit!"
Zum Sterben bist du nie bereit...
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spätestens hier wäre es gut, dem Thema ein wenig Einhalt zu gebieten...
Nichts gegen eine unabhägige Meinung, die man ja allerorts vertreten sollte, aber dieser Fall eignet sich eher zur Systemschelte bzw. Polemik, als zur sachlichen Diskussion.
Ich denke Deine Einstellung zur Frage der Integration von Migranten ist nicht nur in diesem Thread hinlänglich deutlich geworden.
Gruss
J
Nichts gegen eine unabhägige Meinung, die man ja allerorts vertreten sollte, aber dieser Fall eignet sich eher zur Systemschelte bzw. Polemik, als zur sachlichen Diskussion.
Ich denke Deine Einstellung zur Frage der Integration von Migranten ist nicht nur in diesem Thread hinlänglich deutlich geworden.
Gruss
J