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Weiss jemand, wer oder was, nicht nur in Deutschland, die Reg`s vergibt, oder wie diese zustande kommen? Es ist ja meistens so, dass die Flieger in einer Reihenfolge "geboren" werden... :
Jens
D = Länderkennung Deutschland
A = Gewichtsklasse (in diesem Fall > 20t)
X, Y und Z = nach Belieben der Airline
Bei LH z.B.
- steht an dritter Stelle (X) ein Buchstabe für den Hersteller (I = Airbus, B = Boeing, etc.)
- steht der vierte Buchstabe (Y) für den Flugzeugtyp (z.B. D-ABV = B744, D-ABX = B733)
- werden mit dem fünften Buchstaben (Z) bis zu 26 Flugzeuge(Alphabet) "durchnummeriert"
Gewichtsklassen:
A = > 20 t
B = 14 – 20 t
C = 5,7 – 14 t
E = < 2 t (einmotorig)
F = 2 – 5,7 t (einmotorig)
G = < 2 t (zweimotorig)
H = alle Drehflügler ohne Gewichtsbeschränkung
I = 2 – 5,7 t (zweimotorig)
K = Selbststartende (Motorsegler?) und Windengezogene Segelflugzeuge
L = Zeppeline
M = Ultraleichtflugzeuge
O = „Leichter als Luft“ (Ballone, etc.)
Hallo Michael!
Vielen Dank für die Info! Ist das aber überall so, dass der zweite Buchstabe die Gewichtsklassifizierung ist, und der Rest "god will" der Airline? Das würde ja bedeuten, dass ein "Wildwuchs" bei den Airlines entsehen könnte... ich hatte ja eigentlich gedacht, dass so wie bei der Vergabe der Internet-Adressen so eine Art Regulierungsbehörde existiert.
Und wie ist es denn mit den Anfangsbuchstaben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass einige Länder sich eine Zahlen-Buchstaben freiwillg zugelegt haben...
Gruß
Jens
N'Abend !
Das o.g. Kennzeichen-Schema stellt nur den deutschen (LBA-) Standard
dar. Anmerkung hierzu:
Vergeben wird das Kennzeichen durch das LBA, als "Reservierung", "VVZ = Vorläufige Verkehrszulassung" (=Permit) oder tatsächliche Registrierung, d.h. einem Eintrag im eigentlichen Register, der sog. "Luftfahrzeug-Rolle" inkl. mittlerweile fünfstelliger Nummer.
Ein Flugzeug mit Kennzeichen am Rumpf muß also nicht zwangsläufig "registriert" im obigen Sinne sein, es kann eine (zeitlich begrenzte) VVZ
haben oder sogar gar nicht mehr zugelassen sein.
Für Kennzeichen können (wie bei Kfz-Zulassungen) Wünsche geäußert werden, daher auch die "Reihenfolgen".
Nach einer gewissen Frist werden auch alte neu vergeben (siehe HF-737-8, LH-A340-2 etc.).
Um den Pedanten in mir raushängen zu lassen:
D-K = ALLE Motorsegler, egal ob selbststartend oder nicht
D-0001-9999 (vier numerische Stellen) = motorlose Segelflugzeuge
D-L = Luftschiffe ("Zeppeline" sind nur eine besondere Bauform ...)
D-M = Ultraleichtflugzeuge (inkl. solcher Motorsegler), geführt wird dieses Register allerdings vom Luftsportgeräte-Büro des DAeC (Deutscher Aero-Club) bzw. des DULV (Dt. Ultraleichtflugverband) im Auftrag des LBA
(wie auch immer das genau geregelt ist ...)
Desweiteren gibt's noch D-N (Flugdrachen, motorlose UL etc.) sowie
D-U (ferngelenkte "Großmodelle" / Unmanned Aerial Vehicles etc.), aber egal.
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Im Ausland bestehen diverse andere Formen, auch die Behandlung von CofA (Certificate of Airworthiness / Lufttüchtigkeitszeugnis) und CofR
(Certificate of Registration / Register-Eintrag) werden unterschiedlich gehandelt. Vergeben werden die Kennzeichen von den jeweiligen Luftfahrtbehörden bzw. den beauftragen Agenturen.
Allen Numemrn voran steht immer das Nationalitätskennzeichen gem.UN-Richtlinien (soweit ich weiß nach Maßgabe der ITU Int'l Telecommunication Union von anno Schnee):
- So vergibt z.B. "The Land of the Free" gewohntermaßen nach Schema F
(N plus max 5 Stellen alphanumerisch, wobei nur max. die letzten beiden Buchstaben sein dürfen).
- Australien, Südafrika und Norwegen geben Segelflugzeugen ein G
nach dem Länderkennzeichen, gefolgt von zwei Ordnungsziffern, mittlerweile tw. aufgeweicht weil erschöpft)
- Österreich macht's ähnlich wie wir (oh Wunder), Klasseneinteilungen nach OE- (z.B. L für schwere Strahlflugzeuge, I für die Klasse darunter, vier Zahlen für Segelflugzeuge [0-5, 9 = Motorsegler, 6-8 UL]).
- Schweden z.B. SE-H = Hubschrauber, Z Ballons, S/T/U Segel- u. Motorsegelflugzeuge).
- Unsere Freunde von der Insel vergeben nach Reihenfolge, so war
G-AAAA eine Gipsy Moth, zugelassen am 30.07.1928.
(Es gab weitere Register-Versionen, diese ist noch jetzt gültig)
Ausnahmen bestätigen die Regel, z.B. die Virgin-Zulassungen sind als Sonderwunsch zulassungs- (und abrechnungs-)fähig.
Das liesse sich noch stundenlang weiter führen... äh, noch jemand wach ?
Gruss
Beech Duke
es genügt nicht, sich keine gedanken zu machen -
man muß auch unfähig sein, sie auszudrücken
(Karl Krauss)
@Beech Duke
...tja, was soll man dazu noch sagen..... bin weder beim Lesen eingeschalfen, noch habe ich genug davon..
Wo ist denn so eine Übersicht evtl. zu finden? Habe "gegoggelt" und bei Wikipedia versucht etwas zu finden... leider ohne Erfolg!
Daher meinen großen Dank für diese ausführliche Darstellung!
eine Übersicht ist mir nicht bekannt, aber die einschlägigen Spotter-Gazetten bieten mit ihren Reg-Tiraden schon einige Hinweise
auf die jeweiligen Gepflogenheiten, ebenso natürlich entspr. websites.
Behördenseiten, tw.etwas dröge, aber dennoch interessant - v.a. wenn man einen Vergleich zieht beim Datenschutz. Was waren das für Zeiten -
vor dem "schwarzen September" 1999...
Munter bleiben
Beech Duke
es genügt nicht, sich keine gedanken zu machen -
man muß auch unfähig sein, sie auszudrücken
(Karl Krauss)
@ Matthias HAM Spotter:
Seinerzeit -genau am 23.09.1999- erschien das letzte offizielle und monatliche Register-Update per NfL II-104/99.
Danach war Schluß mit lustig und ein Großteil der (wahren) Eigentümerinformationen ist seither kaum noch erhältlich.
Na denn
Beech Duke
es genügt nicht, sich keine gedanken zu machen -
man muß auch unfähig sein, sie auszudrücken
(Karl Krauss)