Flug storniert - Entschädigung?

Allgemeine Themen rund um die Luftfahrt, z.B. Historisches, Zukunftsperspektiven, Spekulationen etc - nicht nur auf HAM & XFW bezogen

Moderatoren: smitty, HAM-Moderatoren

Antworten
Benutzeravatar
Zak
Beiträge: 1080
Registriert: 14.02.2009 13:21:36
Lieblings-Spot: Parkhaus1
Wohnort: Glinde
Kontaktdaten:

Flug storniert - Entschädigung?

Beitrag von Zak »

Ein Arbeitskollege rief gerade an. Seine Frau war heute auf den späten EZY-Flug nach BSL gebucht. Der wurde dann kurzfristig storniert, und zwar nicht etwa aufgrund des Streiks, sondern aufgrund eines Landeunfalls eines Bizjets in SXF, nach dem die Bahn dort länger gesperrt war.

EZY kann nur eine Umbuchung auf morgen Abend anbieten, was für die Passagierin keine Option ist, da es ihren Wochenendaufenthalt in BSL auf wenige Stunden reduzieren würde. Den Ticketpreis muss EZY ihr nun erstatten - das ist unstrittig.

Aber die Frage ist: hat sie darüber hinaus Anspruch auf eine Entschädigung von €250, wie es die Fluggastrechte vorsehen?

Grundsätzlich müsste EZY zahlen, es sei denn, die Annulierung ist durch "außergewöhnliche Umstände" entstanden, und es wäre der Fluggesellschaft nicht möglich gewesen, die Annulierung mit zumutbarem Aufwand zu verhindern. Das wäre z.B. eine Annulierung aufgrund eines Streiks. Ist ja aber hier nicht der Fall.

Ist eine temporäre Sperrung eines Flughafens, der auf der gebuchten Flugroute garnicht angeflogen wird, ein so außergewöhnliches Ereignis, dass die Airline deshalb Flüge stornieren kann?

Meine Meinung ist: nein, und der Passagierin stehen zusätzlich zur Ticket-Erstattung €250 Entschädigung zu. EZY wird das natürlich wohl anders sehen.

Mir ist klar, dass sich diese Frage hier nicht abschliessend klären lassen wird. Mich würden nur weitere Meinungen interessieren, und vielleicht hat ja auch jemand Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Fällen gemacht.
::: netAirspace.com ::: Flight. Photos. Friends. :::
Benutzeravatar
DC1030
Beiträge: 5134
Registriert: 29.08.2011 22:08:43
Lieblings-Spot: JSI
Wohnort: Henstedt-Ulzburg
Kontaktdaten:

Re: Flug storniert - Entschädigung?

Beitrag von DC1030 »

Die Frage ist ja: Hätte EZY eine Ersatzmaschine besorgen können und nach HAM überführen können? -Ja! Schliesslich war der Unfall ja nicht in HAM, sondern in SXF. Da heißt, die Maschine konnte deshalb nicht kommen, weil sie z.B. aus SXF nicht nach BSL raus konnte und der Flieger dann nicht von BSL nach HAM und zurück eingesetzt werden konnte. EZY hätte also ne Ersatzmaschine von wo auch immer nach HAM fliegen lassen können und hätte den Flug durchführen können. So sehe ich das. Oder ist das falsch?

Im Notfall mal googeln. Auch bei airliners.de findet man eine Menge Urteile. Einfach mal durchscrollen.

Kurios: Selbst wenn das Flugzeug beim Be- und Entladen durch Fahrzeuge beschädigt wird, muss die Airlines Ausgleichszahlungen leisten. Sowas würde man ja mit gesundem Menschenverstand auch als "höhere Gewalt" einstufen.
Gruß, Thomas

Bild

Geflogen mit:
A306, A319, A320/-2/-N, A321/-1/-2/-N, A339, A220, A380, ATR72-5/-6, AN-24, B737/-3/-4/-7/-8/9ER/MAX8, B744, B752, B773, B787-8/-9/-10, CRJ9, DC3, DC10, DHC8-1/3, E170/190/195, F100, JU52, MD11, MI-2, YAK-40
Benutzeravatar
Zak
Beiträge: 1080
Registriert: 14.02.2009 13:21:36
Lieblings-Spot: Parkhaus1
Wohnort: Glinde
Kontaktdaten:

Re: Flug storniert - Entschädigung?

Beitrag von Zak »

DC1030 hat geschrieben:Die Frage ist ja: Hätte EZY eine Ersatzmaschine besorgen können und nach HAM überführen können? -Ja! Schliesslich war der Unfall ja nicht in HAM, sondern in SXF. Da heißt, die Maschine konnte deshalb nicht kommen, weil sie z.B. aus SXF nicht nach BSL raus konnte und der Flieger dann nicht von BSL nach HAM und zurück eingesetzt werden konnte. EZY hätte also ne Ersatzmaschine von wo auch immer nach HAM fliegen lassen können und hätte den Flug durchführen können. So sehe ich das. Oder ist das falsch?
Nein, das ist ziemlich genau mein Gedankengang.
DC1030 hat geschrieben:Im Notfall mal googeln. Auch bei airliners.de findet man eine Menge Urteile. Einfach mal durchscrollen.
Wie gesagt, abschliessend klären lassen wird sich das wohl eh nicht. EZY wird sich wohl ziemlich wahrscheinlich stur stellen, und dann bleibt eben die Frage, ob man es ggf. auf einen Prozess ankommen lassen will.
DC1030 hat geschrieben:Kurios: Selbst wenn das Flugzeug beim Be- und Entladen durch Fahrzeuge beschädigt wird, muss die Airlines Ausgleichszahlungen leisten. Sowas würde man ja mit gesundem Menschenverstand auch als "höhere Gewalt" einstufen.
Das ist keinesfalls höhere Gewalt, sondern ein vermeidbares Schadenereignis, für das der Schadenverursacher voll haftbar ist.

Nur muss hier halt die Haftungskette eingehalten werden. Der Passagier (als Mitgeschädigter) hat in diesem Fall keinen direkten Rechtsanspruch gegen den Schadenverursacher, da er mit diesem in keinem Rechtsverhältnis steht. Deshalb richten sich seine Haftungsansprüche gegen seinen Vertragspartner, also die Airline. Diese wiederum wird sich den ihr entstandenden Haftungsschaden vom Schadenverursacher wiederholen.

Nur bei Streik haftet die Airline nicht, da sie bei einem rechtmäßigen Streik einen Haftungsanspruch nicht weiterreichen könnte, selber aber auch nichts tun kann, um den Streik zu beenden oder zu umgehen.
::: netAirspace.com ::: Flight. Photos. Friends. :::
RYR738
Beiträge: 289
Registriert: 20.01.2013 12:06:40
Lieblings-Spot: lime

Re: Flug storniert - Entschädigung?

Beitrag von RYR738 »

Zak hat geschrieben:
DC1030 hat geschrieben:Die Frage ist ja: Hätte EZY eine Ersatzmaschine besorgen können und nach HAM überführen können? -Ja! Schliesslich war der Unfall ja nicht in HAM, sondern in SXF. Da heißt, die Maschine konnte deshalb nicht kommen, weil sie z.B. aus SXF nicht nach BSL raus konnte und der Flieger dann nicht von BSL nach HAM und zurück eingesetzt werden konnte. EZY hätte also ne Ersatzmaschine von wo auch immer nach HAM fliegen lassen können und hätte den Flug durchführen können. So sehe ich das. Oder ist das falsch?
Nein, das ist ziemlich genau mein Gedankengang.
DC1030 hat geschrieben:Im Notfall mal googeln. Auch bei airliners.de findet man eine Menge Urteile. Einfach mal durchscrollen.
Wie gesagt, abschliessend klären lassen wird sich das wohl eh nicht. EZY wird sich wohl ziemlich wahrscheinlich stur stellen, und dann bleibt eben die Frage, ob man es ggf. auf einen Prozess ankommen lassen will.
DC1030 hat geschrieben:Kurios: Selbst wenn das Flugzeug beim Be- und Entladen durch Fahrzeuge beschädigt wird, muss die Airlines Ausgleichszahlungen leisten. Sowas würde man ja mit gesundem Menschenverstand auch als "höhere Gewalt" einstufen.
Das ist keinesfalls höhere Gewalt, sondern ein vermeidbares Schadenereignis, für das der Schadenverursacher voll haftbar ist.

Nur muss hier halt die Haftungskette eingehalten werden. Der Passagier (als Mitgeschädigter) hat in diesem Fall keinen direkten Rechtsanspruch gegen den Schadenverursacher, da er mit diesem in keinem Rechtsverhältnis steht. Deshalb richten sich seine Haftungsansprüche gegen seinen Vertragspartner, also die Airline. Diese wiederum wird sich den ihr entstandenden Haftungsschaden vom Schadenverursacher wiederholen.

Nur bei Streik haftet die Airline nicht, da sie bei einem rechtmäßigen Streik einen Haftungsanspruch nicht weiterreichen könnte, selber aber auch nichts tun kann, um den Streik zu beenden oder zu umgehen.
Wegen ein paar Euro einen Prozess?? Nachher verlierst du doch und darfst zigtausend Euro Anwalts- und Prozesskosten bezahlen.
Ich hatte dieses Problem bereits mit AB; schicke etwas an den Kundendienst und warte auf die Antwortmail.
Wenn die Mailadresse meinetwegen miller@easyjet.com lautet, dann versuche mal den Namen einer der Vorstände einzusetzen.
Bei AB hat das geklappt, der Personalchef hat Druck gemacht und es war dann nach 3 Monaten Wartezeit sehr fix gelöst.
Auch würde ich hierbei nicht darauf hinweisen, dass es sich "lediglich" um eine Ausgleichszahlung handelt, sondern ich würde auf den schlechten Service von easyjet in dem Fall hinweisen. Darum kümmert sich ein Vorstand eher persönlich, als wenn es um lästige "Betteleien" geht...

Allerdings legt AB wenigstens noch ein wenig Wert auf Service, bzw die Vorstände interessiert dies. Easyjet sieht sich ja von sich aus als "no-service-airline".

Cheers
Maddy
Beiträge: 172
Registriert: 10.07.2008 17:26:03
Wohnort: Husum an der Nordsee

Re: Flug storniert - Entschädigung?

Beitrag von Maddy »

Notfalls würde ich bei ihnen hier mal anfragen: http://www.fairplane.de/
Soll ohne Risiko für dich funktionieren und die nehmen im Erfolgsfall eine Provision.

EDIT: Man sollte bei Easyjet in Basel davon ausgehen, dass sie bei der Anzahl der dort stationierten Flugzeuge auch ein Ersatz für den Fall der Fälle bereitstehen haben sollten. Meine Familie wurde auch schonmal der Abflug in Basel gecancelt, leider vor der Fluggastrechteverordnung.
Bild
Benutzeravatar
Zak
Beiträge: 1080
Registriert: 14.02.2009 13:21:36
Lieblings-Spot: Parkhaus1
Wohnort: Glinde
Kontaktdaten:

Re: Flug storniert - Entschädigung?

Beitrag von Zak »

RYR738 hat geschrieben:Wegen ein paar Euro einen Prozess?? Nachher verlierst du doch und darfst zigtausend Euro Anwalts- und Prozesskosten bezahlen.
Zigtausend Euro Anwalts- und Prozesskosten bei einem Streitwert von 250 Euro? Ich wüsste nicht, wie ich das hinbekommen sollte, selbst wenn ich es wollte.
RYR738 hat geschrieben:Auch würde ich hierbei nicht darauf hinweisen, dass es sich "lediglich" um eine Ausgleichszahlung handelt, sondern ich würde auf den schlechten Service von easyjet in dem Fall hinweisen. Darum kümmert sich ein Vorstand eher persönlich, als wenn es um lästige "Betteleien" geht...
Was hat das Einfordern von Passagierrechten mit "Bettelei" zu tun? Bettelei ist für mich, wenn ich unzutreffende Umstände anführen würde, nur um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass mich die Airline dann mit etwas Geld abspeist. Das ist Bettelei, bzw. an der Grenze zur Nötigung.
RYR738 hat geschrieben:Allerdings legt AB wenigstens noch ein wenig Wert auf Service, bzw die Vorstände interessiert dies.
Oh, mit AB hatte ich das auch mal. Flug nach HAM >3 Stunden verspätet, dadurch ist eine Freundin von mir in Hamburg gestrandet (es fuhr den Tag kein Zug mehr in ihren Heimatort). Die Rechtslage ist eindeutig, AB hätte ihr die Hotelkosten erstatten müssen. Die Antwort vom "Kundendienst" lautete sinngemäß jedoch "Sorry für die Unannehmlichkeit, aber da können wir nichts machen."
Maddy hat geschrieben:Notfalls würde ich bei ihnen hier mal anfragen: http://www.fairplane.de/
Die hab ich meinem Kollegen auch schon empfohlen. Ich denke, das ist die sinnvollste Herangehensweise.
Maddy hat geschrieben:EDIT: Man sollte bei Easyjet in Basel davon ausgehen, dass sie bei der Anzahl der dort stationierten Flugzeuge auch ein Ersatz für den Fall der Fälle bereitstehen haben sollten.
Seh ich auch so - es wäre ihnen zumutbar gewesen. Wenn sie sich aus ökonomischen Gründen dagegen entscheiden - okay. Aber dann müssen sie halt die Passagiere mit €250 + Ticketpreiserstattung entschädigen. Das ist nunmal die Rechtslage.
::: netAirspace.com ::: Flight. Photos. Friends. :::
jannemann
Beiträge: 6357
Registriert: 09.11.2005 11:34:56
Lieblings-Spot: EDDH

Re: Flug storniert - Entschädigung?

Beitrag von jannemann »

Vielleicht sollte man den Vertragsparner des Tickets noch einmal differenziert herausstellen.
Es geht formal nicht um EZY sondern EZS, ein eigenständiges Unternehmen in der Schweiz, dass operativ nicht mit der "Mutter" EZY zusammenhängt.
Ähnlich wie Condor und Condor Berlin.
EZS hat mitnichten dieselben Back-Up Kapazitäten wie EZY und kann daher einen in SXF "gefesselten" A319 nicht ohne weiteres ersetzen. Daher ist die Argumentation für mich schon nachvollziehbar.
Ob eine unfallbedingte Betriebseinschränkung allerdings ausreicht um den Tatbestand der "höheren Gewalt" zu erfüllen, müsstest du mal beim EuGH unter Rechtssachen C-321/11 und C-22/11 nachlesen.

Schreib doch EZS mal an, und bitte die Herrschaften um 250 Euro, vielleicht gibts ja eine erfreuliche Reaktion auf dem "kurzen Dienstweg" ohne.. :wink:
vG
J
RYR738
Beiträge: 289
Registriert: 20.01.2013 12:06:40
Lieblings-Spot: lime

Re: Flug storniert - Entschädigung?

Beitrag von RYR738 »

Zak hat geschrieben:
RYR738 hat geschrieben:Wegen ein paar Euro einen Prozess?? Nachher verlierst du doch und darfst zigtausend Euro Anwalts- und Prozesskosten bezahlen.
Zigtausend Euro Anwalts- und Prozesskosten bei einem Streitwert von 250 Euro? Ich wüsste nicht, wie ich das hinbekommen sollte, selbst wenn ich es wollte.
Naja, easyjet wird nicht die billigsten Anwälte nehmen...auf das Plural-"e" achten!
Benutzeravatar
Zak
Beiträge: 1080
Registriert: 14.02.2009 13:21:36
Lieblings-Spot: Parkhaus1
Wohnort: Glinde
Kontaktdaten:

Re: Flug storniert - Entschädigung?

Beitrag von Zak »

RYR738 hat geschrieben:Naja, easyjet wird nicht die billigsten Anwälte nehmen...auf das Plural-"e" achten!
Erstens wird Easyjet in so einem Fall garantiert keine Horde von Staranwälten an die Front schicken. Solche Fälle macht der Syndikus.

Und zweitens, selbst wenn sie eine ganze Armee von Anwälten aufbieten, ist das völlig unerheblich. Anwalts- und Prozesskosten berechnen sich nach dem Streitwert. Der beträgt hier 250 Euro. Womit Anwalts- und Prozesskosten (sofern ich mich hier nicht verrechnet habe) bei maximal 300 Euro im Verlustfall liegen dürften.
jannemann hat geschrieben:EZS hat mitnichten dieselben Back-Up Kapazitäten wie EZY und kann daher einen in SXF "gefesselten" A319 nicht ohne weiteres ersetzen. Daher ist die Argumentation für mich schon nachvollziehbar.
Ob sie es faktisch können, ist nicht unbedingt entscheidend. Die Frage ist, ob sie es unter rechtlichen Gesichtspunkten können müssten. Die kurzfristige Sperrung eines Flughafens sollte sich im Rahmen des allgemeinen operativen Risikos einer Airline bewegen. Das muss sie abfangen können.

Und ich will mich hier auch nicht über EZY's (oder EZS') Entscheidung aufregen, den Flug zu stornieren. Das mag sicher nachvollziehbar sein. Die Frage ist halt nur, steht den Passagieren jetzt eine Entschädigung zu, oder nur eine Ticket-Erstattung?
jannemann hat geschrieben:Ob eine unfallbedingte Betriebseinschränkung allerdings ausreicht um den Tatbestand der "höheren Gewalt" zu erfüllen, müsstest du mal beim EuGH unter Rechtssachen C-321/11 und C-22/11 nachlesen.
Danke für die Links! Allerdings sind das jeweils etwas andere Fälle, da es da um verpasste Weiterflüge nach verspäteten Zubringerflügen geht.
jannemann hat geschrieben:Schreib doch EZS mal an, und bitte die Herrschaften um 250 Euro, vielleicht gibts ja eine erfreuliche Reaktion auf dem "kurzen Dienstweg" ohne.. :wink:
Das sollte natürlich auf jeden Fall der erste Schritt sein. Noch wissen wir ja in der Tat nicht, ob EZS sich wirklich weigert, die 250 Euro zu zahlen. Schaun mer mal. :)
::: netAirspace.com ::: Flight. Photos. Friends. :::
Benutzeravatar
EISbreaker
Beiträge: 594
Registriert: 26.01.2007 00:39:52
Lieblings-Spot: AMS
Wohnort: Oersdorf (gleich neben Kaki)
Kontaktdaten:

Re: Flug storniert - Entschädigung?

Beitrag von EISbreaker »

http://www.euclaim.de

Die kümmern sich auch um solche Dinge. Für den 15. haben die noch nichts auf der Seite wird aber sicher recht bald in der Datenbank stehen und dann hat man eine Richtung.
Oder kutz via FB anfragen ob die schon kurz was sagen können.
Wenn man keine Lust hat sich selber zu streiten (kann ja durchaus länger dauern ;-) ) und denen etwas vom "Gewinn" abgibt, legen die sich auch für einen mit den Fluggesellschaften an.
Bis denn...
ANDY


Bild Bild
Antworten