Ein Freund von mir (hat mit spotten nix am Hut) warf heute eine - wie ich meine - interessante Frage auf: Wie verhält es sich mit den "geblacklisteten" Airlines, wenn diese ihre Flugzeuge "ausgehändigt" bekommen???
Konkret geht es um die aktuell zur Auslieferung stehenden AirPhilEx Airbusse. Die Airline ist bekanntlich von der EU "geblacklistet" und hat insofern im sterilen EU-Luftraum nix zu suchen. Aber was ist, wenn beispielsweise MSN 5012 demnächst als RP-C8397 ausgeliefert wird? Darf das überhaupt sein???
Vermutlich gibt es für solche "Verstöße" Ausnahmegenehmigungen; gefunden habe ich dazu aber keine weiteren Infos. Kann da jemand was zu sagen?
Frage: Blacklist-Airbuskunden...
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Re: Frage: Blacklist-Airbuskunden...
Ich habe keine Ahnung, aber die Blacklistgründe sind doch sicherlich Sicherheit und Wartung, da das Flugzeug aber neu ist und keine Paxe an Bord sind, können da selbst Phillis nichts falsch machen. So in etwa?paraglider hat geschrieben:Ein Freund von mir (hat mit spotten nix am Hut) warf heute eine - wie ich meine - interessante Frage auf: Wie verhält es sich mit den "geblacklisteten" Airlines, wenn diese ihre Flugzeuge "ausgehändigt" bekommen???
Konkret geht es um die aktuell zur Auslieferung stehenden AirPhilEx Airbusse. Die Airline ist bekanntlich von der EU "geblacklistet" und hat insofern im sterilen EU-Luftraum nix zu suchen. Aber was ist, wenn beispielsweise MSN 5012 demnächst als RP-C8397 ausgeliefert wird? Darf das überhaupt sein???
Vermutlich gibt es für solche "Verstöße" Ausnahmegenehmigungen; gefunden habe ich dazu aber keine weiteren Infos. Kann da jemand was zu sagen?
Re: Frage: Blacklist-Airbuskunden...
Frei übersetzt, ja.So in etwa?
Die EU Blacklist resultiert einerseits aus Stichprobenartigen Ramp Checks, und angemeldeten Audits im jeweiligen "Country of Registry", also dem Eignerland.
Hier gilt es zu differenzieren zwischen (a) den systemischen Sicherheitsbefunden der Airline (wie zB: bei PIA oder TAAG Angola vor Jahren) und (b) den landesweiten Rahmenbedingungen, was Gesetzgebung, Prüfvorschriften, Ausbildungsverordnungen der Crews, Dokumentationsvorschriften etc... anbelangt.
Das zuständige Aufsichtsbehörde der Philippinen - wie z.B. seinerzeit auch Indonesien - ist offenbar derzeit nicht in der Lage die Nachweise zu erbringen, dass dort die Mindestanforderungen an staatlicher Überwachung eingehalten werden.
Grundsätzlich dürfte daher AirPhilExpress nicht in die EU operieren. Bei Auslieferung erfüllt das Flugzeug allen EU und US Vorschriften und kam mit Philippinischen Sicherheitsnormen nicht in Berührung. Daher steht einer nicht-kommerziellen Ausfluggenehmigung (d.h. ohne zahlende Passagiere an Bord) juristisch nichts im Wege. Inwieweit damit auch philippinische Piloten unter die Blacklist fallen, weiss ich ehrlich gesagt nicht 100%ig. Evtl. ists so, dass ein Airbuspilot bis Sharjah mitfliegt, nur um ganz sicher zu gehen, dass es die Brüsseler Bürokraten nicht stört.
Im März gibts wohl das nächste Update der Blacklist, mal sehen, ob sich was im "RP-C"-Land verbessert hat.
Sorry für langatmige Antwort...
J
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Re: Frage: Blacklist-Airbuskunden...
Ganz und gar nicht langatmig! Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für die Ausführungen.jannemann hat geschrieben: ... Sorry für langatmige Antwort...
J
Ihr kennt es ja vielleicht; im Bekanntenkreis avanciert man - nur weil man gerne Flugzeuge begafft/knipst und sich etwas für die Materie interessiert - schnell mal zum "Experten". Aber da es mir gar nicht behagt in Dingen ein "Experte" zu sein, zu denen ich allenfalls eine Einschätzung - aber kein fundiertes Wissen - habe, freut es mich wenn derartige Erklärungen kommen.
