Das interessante: Der Flughafen besitzt keine gültige Hausordnungparaglider hat geschrieben: "Es würde vieles in der Hausordnung des Hamburg Airport stehen. Und für alles was da nicht steht, sei er da um es uns zu erklären".
21.02.2010 - Sonntag
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Re: 21.02.2010 - Sonntag
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Re: 21.02.2010 - Sonntag
Das sieht mir stark nach Compass-Swing aus.Jumper hat geschrieben:Was wurde da eigentlich mit der D-AIGV die ganze Zeit gemacht?
Also einstellen des Kompasses
- paraglider
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Re: 21.02.2010 - Sonntag
Nochmal was zum gestrigen Stress auf dem Parkdeck:
Mir liegt eine von heute datierte schriftliche Aussage der FHG vor. Sollte jemand in nächster Zeit "Parkplatzprobleme" haben/bekommen, kann er sich an mich wenden. Ich stelle dann gerne die originale email zur Verfügung.
Hier die Aussage der FHG im Wortlaut:
Mir liegt eine von heute datierte schriftliche Aussage der FHG vor. Sollte jemand in nächster Zeit "Parkplatzprobleme" haben/bekommen, kann er sich an mich wenden. Ich stelle dann gerne die originale email zur Verfügung.
Hier die Aussage der FHG im Wortlaut:
Von: Hoppenworth, Bodo
Gesendet: Montag, 22. Februar 2010 11:20
An: Telefonzentrale, CK-IT
Betreff: AW: fotografieren am Flughafen Hamburg
Sehr geehrter Herrr paraglider,
fotografieren von öffentlich zugänglichen Flächen, d.h. auch Parkdecks
ist am Hamburger Flughafen nicht untersagt.
Mit freundlichen Grüßen
Bodo Hoppenworth
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Re: 21.02.2010 - Sonntag
Ohne hier kleinlich wirken zu wollen, aber die Fläche war offiziell gesperrt
Also entspricht es nicht exakt dem, was der Jurist als 'öffentlich zugänglich' deklariert. Aber die Nummer am GAT war wirklich an Groteskität nur schwer zu übertreffen..
Re: 21.02.2010 - Sonntag
hab ich mir gleich mal ausgedrucktparaglider hat geschrieben:Nochmal was zum gestrigen Stress auf dem Parkdeck:
Mir liegt eine von heute datierte schriftliche Aussage der FHG vor. Sollte jemand in nächster Zeit "Parkplatzprobleme" haben/bekommen, kann er sich an mich wenden. Ich stelle dann gerne die originale email zur Verfügung.
Re: 21.02.2010 - Sonntag
Mach das nochmal, aber hau vorher das Wort 'HAUSORDNUNG' oben drüber.A345 hat geschrieben:hab ich mir gleich mal ausgedruckt
- paraglider
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Re: 21.02.2010 - Sonntag
Ich denke, die Aussage fer FHG ist unmissverständlich so wie sie ist. Und ich hab die Mail hier nicht gepostet, damit sie u. U. in manipulierter Version die Runde macht (und ggf. in falsche Hände gerät). Wäre nett, wenn sich das alle Nutznießer vergegenwärtigen würden.Linie 9 hat geschrieben:Mach das nochmal, aber hau vorher das Wort 'HAUSORDNUNG' oben drüber.A345 hat geschrieben:hab ich mir gleich mal ausgedruckt
Re: 21.02.2010 - Sonntag
Das das Fotografieren von öffentlichen Flächen aus nun auch aus Flughafen-Sicht nicht verboten ist, ist ja ganz nett, aber bei der Parkhaus-Sache irrelevant. Dort war das Parkhaus wegen der Glätte gesperrt, daher eben nicht öffentlich zugänglich.
Es gibt Menschen (natürlich keine Spotter!) die an den abentuerlichsten Stellen herumkriechen und sich dann bei irgendwelchen dusseligen Gelgenheiten die Haxen brechen. Anstatt dann kleine Brötchen zu backen und sich schuldbewusst mal selber an die (blutige) Nase zu fassen, verklagen sie den Grundstückseigetümer auf Schadenersatz. Der hat dann regelmäßigt echte juristische Probleme wenn er nicht nachweisen kann, dass er sein Gelände korrekt abgesichert hat.
Deshalb hat der Wachmann euch vom Parkhaus verjagen wollen. Natürlich werdet ihr den Flughafen nicht verklagen, wenn ihr am Geländer ausrutscht und euch die Zähne auf kaltem Stahl ausschlagt. Da wird eher noch im Fallen die Kamera hochgerissen, scharf gestellt und abgedrückt. So sind wir nun mal. Es gibt aber leider auch andere, intellektuell eher unterbelichtete Individuen, die die Schuld an ihren selbst verschuldeten Blessuren immer nur bei anderen suchen.
Also seid etwas nachsichtig mit den Wachleuten. Der Schnee ist ja so gut wie weg...
Es gibt Menschen (natürlich keine Spotter!) die an den abentuerlichsten Stellen herumkriechen und sich dann bei irgendwelchen dusseligen Gelgenheiten die Haxen brechen. Anstatt dann kleine Brötchen zu backen und sich schuldbewusst mal selber an die (blutige) Nase zu fassen, verklagen sie den Grundstückseigetümer auf Schadenersatz. Der hat dann regelmäßigt echte juristische Probleme wenn er nicht nachweisen kann, dass er sein Gelände korrekt abgesichert hat.
Deshalb hat der Wachmann euch vom Parkhaus verjagen wollen. Natürlich werdet ihr den Flughafen nicht verklagen, wenn ihr am Geländer ausrutscht und euch die Zähne auf kaltem Stahl ausschlagt. Da wird eher noch im Fallen die Kamera hochgerissen, scharf gestellt und abgedrückt. So sind wir nun mal. Es gibt aber leider auch andere, intellektuell eher unterbelichtete Individuen, die die Schuld an ihren selbst verschuldeten Blessuren immer nur bei anderen suchen.
Also seid etwas nachsichtig mit den Wachleuten. Der Schnee ist ja so gut wie weg...




