Kennzeichnungsvorschriften
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Kennzeichnungsvorschriften
die 64.000* Dollar Frage lautet:
Warum haben detusche Verkehrsflugzeuge - als einzige in Europa - kein Kennzeichen auf den Tragflächen aufgepinselt ?
Dies ist mir nur noch bei den US-Flugzeugen bekannt. Bei allen anderen gibts ein Reg jeweils 1x unter der linken und 1x über der rechten Wing.
*= das Geld wird dem Sieger in Form einer Schiffladung Anerkennung und Ruhm von mir gegeben..
vG
J
Warum haben detusche Verkehrsflugzeuge - als einzige in Europa - kein Kennzeichen auf den Tragflächen aufgepinselt ?
Dies ist mir nur noch bei den US-Flugzeugen bekannt. Bei allen anderen gibts ein Reg jeweils 1x unter der linken und 1x über der rechten Wing.
*= das Geld wird dem Sieger in Form einer Schiffladung Anerkennung und Ruhm von mir gegeben..
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Re: Kennzeichnungsvorschriften
Ich vermute das hat was mit der deutschenGeschichte und den "Besetzern" zu tun.
Aber auch im Ausland (außerhalb Europas) ist das nicht überall gängig.
Die genaue Antwort interessiert mich aber auch.
Gruß
Aber auch im Ausland (außerhalb Europas) ist das nicht überall gängig.
Die genaue Antwort interessiert mich aber auch.
Gruß
- jewelzdaone
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Re: Kennzeichnungsvorschriften
Man möchte meinen, dass es zu der Registration von Flugzeugen international normierte Vorschriften gäbe. Dem ist nicht so. Als einzige Bedingung muss erfüllt sein, dass ein Fluggerät, welches aus eigener Kraft in den kontrollierten Luftraum eindringen kann (ich meine das sind in Deutschland 50m), eine Registrierungsnummer trägt. Diese muss Aufschluss über den Besitzer, Herkunftsland und den Flugzeugtypen geben.
An welcher Stelle Fluggeräte und in welcher Ausführung sie dieses Kennzeichen tragen, unterliegt der Jurisdiktion des Heimatlandes.
Ich versuche noch ein paar fachliche Belege zu finden, damit aus meiner hier postulierten These eine fundierte Antwort wird.
An welcher Stelle Fluggeräte und in welcher Ausführung sie dieses Kennzeichen tragen, unterliegt der Jurisdiktion des Heimatlandes.
Ich versuche noch ein paar fachliche Belege zu finden, damit aus meiner hier postulierten These eine fundierte Antwort wird.
- jewelzdaone
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Re: Kennzeichnungsvorschriften
So, das hat aber ganz schön gedauert.. dieses Recherchieren. Ich habe keine explizite Antwort auf deine Frage gefunden, allerdings denke ich jedoch Beleg genug um die Glaubwürdigkeit meiner erst getroffenen Aussage zu untermauern.
Die Vorschriften zur Registrierung von Flugzeugen sind durch die International Civil Aviation Organization (ICAO) festgesetzt, sind allerdings relativ allgemein formuliert. Verlangt wird lediglich die Zulassung bei einer ''national authority'' (z.B. FAA, LBA). Die Registrationsnummer muss darüber hinaus Auskunft über die Herkunft des Flugzeuges geben.
Die Vorgaben zur Anbringung dieser Kennung variiert zwischen den Ländern. Wichtiger als der Aufdruck selbst ist jedoch die Rechtsurkunde, die diese Registrierung beglaubigt (sozusagen der Fahrzeugschein). Dieses Dokument muss bei jeder Bewegung des Fluggerätes beigeführt werden. Einige Länder erfordern darüber hinaus sogar eine ''permanente, feuerfeste Metallplatte'', auf der die Registrierung zu lesen ist (für den Fall, dass das Dokument bei einem Unfall verbrennt. Na wer hätte das gedacht ).
Quellen:
1.) Das Manifest der ICAO. Siehe dazu Chapter III, Article 17-21
http://www.icao.int/icaonet/dcs/7300_cons.pdf
2.) Die gesetzlichen Bestimmungen Australiens (dienen lediglich der Veranschaulichung)
http://www.auf.asn.au/opsmanual/4-09.pdf
Die Vorschriften zur Registrierung von Flugzeugen sind durch die International Civil Aviation Organization (ICAO) festgesetzt, sind allerdings relativ allgemein formuliert. Verlangt wird lediglich die Zulassung bei einer ''national authority'' (z.B. FAA, LBA). Die Registrationsnummer muss darüber hinaus Auskunft über die Herkunft des Flugzeuges geben.
Die Vorgaben zur Anbringung dieser Kennung variiert zwischen den Ländern. Wichtiger als der Aufdruck selbst ist jedoch die Rechtsurkunde, die diese Registrierung beglaubigt (sozusagen der Fahrzeugschein). Dieses Dokument muss bei jeder Bewegung des Fluggerätes beigeführt werden. Einige Länder erfordern darüber hinaus sogar eine ''permanente, feuerfeste Metallplatte'', auf der die Registrierung zu lesen ist (für den Fall, dass das Dokument bei einem Unfall verbrennt. Na wer hätte das gedacht ).
Quellen:
1.) Das Manifest der ICAO. Siehe dazu Chapter III, Article 17-21
http://www.icao.int/icaonet/dcs/7300_cons.pdf
2.) Die gesetzlichen Bestimmungen Australiens (dienen lediglich der Veranschaulichung)
http://www.auf.asn.au/opsmanual/4-09.pdf
Re: Kennzeichnungsvorschriften
wow, danke für die Mühe.
Hätte nicht gedacht, dass man da so "nach Schnauze" vorgehen darf.
Trotzdem muss es - so meine ich - eine Art von Bestimmung geben, wie alle D- Airliner zu registrieren sind..bzw. dass die Wings definitiv NICHT zu den Kennzeichnungsflächen dazugehören.
Irgendein System steckt in Deutschland hinter allem, daran glaube ich felsenfest.
vG
J
Hätte nicht gedacht, dass man da so "nach Schnauze" vorgehen darf.
Trotzdem muss es - so meine ich - eine Art von Bestimmung geben, wie alle D- Airliner zu registrieren sind..bzw. dass die Wings definitiv NICHT zu den Kennzeichnungsflächen dazugehören.
Irgendein System steckt in Deutschland hinter allem, daran glaube ich felsenfest.
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- stratocruiser
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Re: Kennzeichnungsvorschriften
Die Bestimmungen für Deutschland stehen in der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Anlage 1 (zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1). http://www.gesetze-im-internet.de/luftv ... 1_161.html.
Demnach gehört die untere linke Wing bei Flugzeugen bis 5,7 MTOW definitiv zu den Kennzeichnungsflächen.
LG
Demnach gehört die untere linke Wing bei Flugzeugen bis 5,7 MTOW definitiv zu den Kennzeichnungsflächen.
LG
- JU52
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- Registriert: 08.11.2005 21:21:43
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- Wohnort: ...im Final 23 :-)
Re: Kennzeichnungsvorschriften
Die Frage hatte ich mir auch schon mehrfach gestellt und einfach einmal das LBA angeschrieben. Ich habe kurz darauf eine eine Antwort erhalten.
Zunächst wurde (wie bereits im posting von stratocruiser erwähnt) auf die Anlage 1 der LuftVZO hingewiesen.
Als Nachsatz wurde mir mitgeteilt...
"Die für Deutschland geltende Besonderheit und Ausnahme ist daher, dass schwerere Luftfahrzeuge das Kennzeichen nicht unter der linken Tragfläche führen müssen.
Dazu gibt es bei der ICAO zum Annex 7 den Hinweis auf "National Differences".
Zunächst wurde (wie bereits im posting von stratocruiser erwähnt) auf die Anlage 1 der LuftVZO hingewiesen.
Als Nachsatz wurde mir mitgeteilt...
"Die für Deutschland geltende Besonderheit und Ausnahme ist daher, dass schwerere Luftfahrzeuge das Kennzeichen nicht unter der linken Tragfläche führen müssen.
Dazu gibt es bei der ICAO zum Annex 7 den Hinweis auf "National Differences".
...es grüßt die "alte Tante"
Re: Kennzeichnungsvorschriften
wow, Ju & Strato, danke Euch.
Wir nähern uns dem Kern der Sache an.
Jetzt bräuchte ich nur noch´n Link der den Annex der Nationalen Besonderheiten beinhaltet. und vor allem: den Hintergrund dieser Besonderheit.
Ich forsche aber selber aucb noch mal weiter.
vG
J
Wir nähern uns dem Kern der Sache an.
Jetzt bräuchte ich nur noch´n Link der den Annex der Nationalen Besonderheiten beinhaltet. und vor allem: den Hintergrund dieser Besonderheit.
Ich forsche aber selber aucb noch mal weiter.
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- jewelzdaone
- Beiträge: 969
- Registriert: 27.09.2008 16:43:29
Re: Kennzeichnungsvorschriften
http://www.icao.int/icaonet/anx/info/an ... let_en.pdfjannemann hat geschrieben:Jetzt bräuchte ich nur noch´n Link der den Annex der Nationalen Besonderheiten beinhaltet