Flughafen Düsseldorf erhält neue Betriebsgenehmigung

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Tobi
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Flughafen Düsseldorf erhält neue Betriebsgenehmigung

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Flughafen Düsseldorf erhält neue Betriebsgenehmigung - mehr Starts und Landungen bei gleichzeitigem Ausbau des Anwohnerschutzes

Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Flughafen Düsseldorf International die so genannte Anschlussgenehmigung erteilt. Im juristisch relevanten Betrachtungszeitraum der "sechs verkehrsreichsten Monate" können damit zunächst rund 15 Prozent mehr Starts und Landungen im Linien- und Charterverkehr durchgeführt werden. Gleichzeitig wird der Flughafen den Lärmschutz für Anwohner weiter verbessern.

Der Vorsitzende der Flughafengeschäftsführung, Dr. Rainer Schwarz, begrüßt die Genehmigung: "Damit ist der Flughafen nach zehn Jahren des Stillstands erstmals wieder in der Lage, den Airlines dringend benötigte neue Kapazitäten zur Verfügung zu stellen."

Aufgrund der Kapazitätsbeschränkungen hat Deutschlands drittgrößter Airport in der Vergangenheit nicht mit der Marktentwicklung Schritt halten können: "Die Genehmigungssituation hat zu Wettbewerbsbehinderungen geführt, die eine Nachfrage gerechte Entwicklung bislang blockierten", so Schwarz.

Der Flughafen hatte im Oktober letzten Jahres für die "sechs verkehrsreichsten Monate eines Jahres" 122.176 Bewegungen im Linien- und Charterverkehr beantragt. Zuzüglich der Bewegungen der so genannten Allgemeinen Luftfahrt würde sich eine Gesamtbewegungszahl von 131.000 ergeben. Technisch erreicht werden sollte dies durch eine Anhebung der Stundeneckwerte von 38 auf 45 Bewegungen.

Das Verkehrsministerium genehmigt in der ersten Nachtstunde zwischen 22:00 und 23:00 Uhr statt der beantragten 45 nur 36 planmäßige Landungen. Darüber hinaus können zwischen 06:00 und 22:00 Uhr im Linien- und Charterverkehr 45 Starts und Landungen (Slots) an acht Stunden pro Tag durchgeführt werden. In weiteren acht Stunden stehen jetzt 40 Slots pro Stunde zur Verfügung.

Die Genehmigung beinhaltet jedoch eine Öffnungsklausel, die ein Hineinwachsen in die 45 Bewegungen über 16 Tagesstunden erlaubt. Schwarz: "Die Öffnungsklausel ermöglicht die Ausschöpfung einer Einbahnkapazität von 45 Bewegungen ohne erneut in ein förmliches Genehmigungsverfahren einsteigen zu müssen."

Die Kapazitätsausweitung der Anschlussgenehmigung kann von den Fluggesellschaften sofort umgesetzt werden, da die Genehmigung mit Sofortvollzug erteilt wurde. Eventuelle Klagen gegen die neue Regelung haben daher zunächst keine "aufschiebende Wirkung".

Das umfassende Lärmschutzprogramm des Flughafens wird deutlich vergrößert. So wird das bestehende Nachtschutzgebiet, in dem Anwohner Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen in Schlafräumen haben, auch auf Teile von Meerbusch-Büderich ausgedehnt sowie in Düsseldorf-Lohausen und Ratingen-Tiefenbroich erweitert. An das Nachtschutzgebiet schließt sich ein weiterer Bereich an, in dem Anspruch auf den Einbau von schalldämmenden Lüftern in Schlafräumen besteht. Das Nachbarschaftsteam des Airports wird umfassende Schallschutz-Informationen erstellen und sie den Anwohnern anschließend zur Verfügung stellen. "Wir werden den Dialog mit den Nachbarn fortsetzen und sie in den nächsten Tagen über die neue Genehmigung informieren", kündigt Rainer Schwarz an.

Die neue Genehmigung ermöglicht den kontinuierlichen Ausbau wichtiger Streckenverbindungen. Dazu zählen deutsche und europäische Städteverbindungen insbesondere von Lufthansa, dba, Air Berlin, LTU und Germanwings. Auch der weitere Ausbau des Langstreckennetzes erhält durch die Anschlussgenehmigung eine verbesserte Basis. Airport-Chef Schwarz: "In wenigen Tagen beginnt im japanischen Osaka die weltweite Flugplankonferenz für den Sommerflugplan 2006. Die zusätzlichen Kapazitäten eröffnen den Airlines nun konkrete Planungsperspektiven."

Mit Blick auf die Proteste einiger linksrheinischer Bürgermeister plädiert Schwarz für einen Dialog der Beteiligten: "Nach dem Urteil des OVG Münster von Dezember 2004 ergeben sich auch innerhalb des Angerlandvergleiches weitere Entwicklungsperspektiven. Dies über Klagen vor Gericht auszutragen, bringt uns nicht weiter. Es ist jetzt an der Zeit, den vom Gericht angemahnten Dialog über den Angerlandvergleich endlich aufzunehmen. Wir sind dazu bereit."
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