Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

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steppenwolf
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Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von steppenwolf »

Also manchmal... Also manchmal verzweifele ich an diesem unseren Rechtssystem! Einem Kindermörder wird ein Schmerzensgeld zugesprochen, weil er in den Verhören offenbar verbal zu "hart" angegangen wurde, um das Kind zu finden. Dieses ist doch alles nur die Selbstdarstellung eines Psychophaten, der sich selbst als Opfer seiner Verbrechen sieht!

Bemerkenswert finde ich den Kommentar seines Anwalts, dieses Urteil "sei dem Tode geweiht!" Besser könnte man die Eltern eines Kindes wohl nicht bis ins Mark treffen, die ihr Kind durch den Mord verloren haben! Ich habe glaube ich den Bezug zum Gebrauch der deutschen Sprache verloren!

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 43,00.html" target="_blank" target="_blank

Also manchmal... und also ganz ehrlich...
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Linie 9
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von Linie 9 »

Gut, dass das Faustrecht als abgeschafft gilt.
@EDWF
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von @EDWF »

Ich werde durch diesen Post evtl. nun einige Kritiken und unschöne Meinungen zuhören zu kriegen, aber:

Durch unser Grundgesetz haben wir die Gleichheit aller geregelt. Die Gesetze die wir in der Justiz haben gelten ebenfalls für alle und können somit auch von allen verwendet werden, auch von einem Kindermörder. Was die Beamten getan haben wir schlichtweg das falsche Verhalten. In ihrer Position hätten sie, so traurig es eben auch ist, sich mit den Antworten zufrieden geben müssen und ihn nicht bedrohen dürfen etc. Somit haben so ebenfalls gegen vorliegene Gesetze verstoßén und haben sich für diese Verstöße vor dem Gericht zu verantworten. Gäfgen wurde zurecht das Geld zugesprochen, denn jeden Fall der Justiz muss man gesondert beurteilen, anders natürlich bei der Verurteilung einer bereits mehrfach aufgefallenen Person (allerdings bezieht sich dieser Punkt auf den Angeklagten und nicht auf den Kläger).

Lg.
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Zak
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von Zak »

Das Urteil war völlig richtig, und vom Richter mit einem Augenmaß gefällt, dass ich mir so von der Justiz viel öfter wünschen würde.

Dass die Folterandrohung rechtswidrig war, steht juristisch völlig ausser Frage. Und wenn uns unser Rechtsstaat noch etwas bedeutet (was wohl leider nicht mehr an der Tagesordnung ist), müssen wir uns an geltendes Recht halten, auch wenn es im Einzelfall weh tut.

Der Richter hat mit seiner Urteilsbegründung aber dafür gesorgt, dass Gäfgen das Urteil nicht als persönlichen Triumph verbuchen kann. Er muss einen Grossteil der Prozesskosten tragen, weil das Gericht ihm zwar Schadenersatz, nicht aber Schmerzensgeld zugesprochen hat. Und von dem bisschen, was dann noch übrig bleibt, wird er auch nichts sehen, weil es gegen die Prozesskosten aus seinem Mordprozess verrechnet wird.

Das meinte ich mit Augenmaß - die Prinzipien des Rechtsstaat gewahrt, ohne einem verurteilten Kindermörder mit dem Urteil Genugtuung zu verschaffen.

Dass die Bild das so natürlich nicht stehen lassen kann und statt dessen mit ihrer ZOMG!!1! WTF!!!??ß? Berichterstattung lieber die Empörungsmaschinerie ihrer Klientel in Gang setzt, steht auf einem anderen Blatt. Das macht das Urteil aber nicht schlechter.
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Linie 9
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von Linie 9 »

Gut gegeben, die Herren.

Die Abschaffung des Faustrechts und Volkes Judiz zu Gunsten kodifizierten Rechts gilt übrigens als eine der allergrössten zivilisatorischen Errungenschaften der Menschheit überhaupt.
steppenwolf
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von steppenwolf »

Allen, die dieses Urteil gutheissen wünsche ich dass sie nie ein Kind durch einen Kindesmörder verlieren!

Das das Verhalten der Beamten nicht rechtmässig war ist gerichtlich durchgekaut! Aber als Täter eine Entschädigung für eine vermeintliche Traumatisierung durch die Verhöre einzuklagen und dann auch noch zu bekommen finde ich mehr als abgefahren... Es hätte doch wohl gereicht, ihm den Anspruch zu geben das die Verhörweise nicht regelgerecht war, und das ohne ihm eine Entschädigung zuzusprechen! Ein solches Urteil kann und will ich nicht nachvollziehen! Ein solches Urteil kann wohl auch nur in Deutschland aufgrund unseres völlig verqueren Rechtsdenkens gefällt werden!

Ich schäme mich gegenüber den Eltern des getöteten Kindes für die deutsche Justiz!!!

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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von Felipe Garcia »

steppenwolf hat geschrieben:Allen, die dieses Urteil gutheissen wünsche ich dass sie nie ein Kind durch einen Kindesmörder verlieren!

Das das Verhalten der Beamten nicht rechtmässig war ist gerichtlich durchgekaut! Aber als Täter eine Entschädigung für eine vermeintliche Traumatisierung durch die Verhöre einzuklagen und dann auch noch zu bekommen finde ich mehr als abgefahren... Es hätte doch wohl gereicht, ihm den Anspruch zu geben das die Verhörweise nicht regelgerecht war, und das ohne ihm eine Entschädigung zuzusprechen! Ein solches Urteil kann und will ich nicht nachvollziehen! Ein solches Urteil kann wohl auch nur in Deutschland aufgrund unseres völlig verqueren Rechtsdenkens gefällt werden!

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Ich will ja nichts gegen dich als Person sagen, aber mich erschreckt deine Weise des Denkens. So wie ich es hier rauslese, bist du ein Verfechter der Todesstrafe und vor allem des Spruchs des alten Testaments "Auge um Auge". Meiner Meinung nach ist es schlimm zu fordern, dass ein Mensch komplett sein Recht verliert. So ein Mensch hat das Recht verwirkt in dieser Gesellschaft zu agieren, deswegen auch ins Gefängnis wandern muss. Aber dennoch hat weder die Polizei noch irgendjemand das Recht ihn zu foltern.
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steppenwolf
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von steppenwolf »

Hallo Felipe: Ich habe mich hier an dieser Stelle mehrfach gegen die Todesstrafe ausgesprochen, und auch gegen diese leidige Auge um Auge-Justiz sowie gegen Folter, Körperstrafen und was es sonst noch so gibt! Ich begrüsse einen staatlicherseits beanspruchten Strafverfolgungsprozess, der Täter und Opfer trennt! Nicht nachvollziehen vermag ich allerdings, dass ein Täter in dieser Weise gegenüber dem Staat und den Opfern das Recht bekommt, eine Entschädigung einzuklagen und obendrein zu erhalten! LG DP
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von Malte »

Es mag komisch klingen : Aber gerade dieses Urteil empfinde ich als Beweis dafür, dass die deutsche Justiz äußerst zuverlässig, unabhängig und eine wirkliche Kraft im Sinne der Gewaltenteilung ist. Es wäre eine viel größere Blamage gewesen, wenn die Justiz vor der Macht der Medien eingeknickt wäre: Man kann geltendes Recht nicht einfach anders auslegen, nur, weil es jetzt um die Verurteilung eines Kindermörders geht - das wäre totale Willkür. Gleichzeitig wird hier ein Signal gegen Polizeigewalt gesetzt. Man stelle sich vor, die Justiz in Deutschland wäre nicht so unabhängig - und fair: Werden dann alle, die nur eines Verbrechens verdächtigt werden, gefoltert? Damit würde sich Deutschland in einer Reihe mit dem Iran oder mit der ehemaligen DDR wiederfinden. - Wo die Justiz nur der verlängerte Arm der Exekutive ist bzw. war.

Natürlich ist die Tat der Kindesentführung und es Mordes schrecklich und nicht zu verzeihen - - Aber die Folterung ist ein, in dem Sinne, eigenständiger Vorfall , die durch dieses Urteil m.E. gerecht gelöst wurde. Und wir reden hier ja nicht über eine Entschädigung in Millionenhöhe wie in den USA.
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Zak
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von Zak »

steppenwolf hat geschrieben:Allen, die dieses Urteil gutheissen wünsche ich dass sie nie ein Kind durch einen Kindesmörder verlieren!
Aha. Und nur mal so aus Neugier, was wünschst Du dann allen, die über dieses Urteil in blindes Empörungsgeheul ausbrechen?
steppenwolf hat geschrieben:Das das Verhalten der Beamten nicht rechtmässig war ist gerichtlich durchgekaut! Aber als Täter eine Entschädigung für eine vermeintliche Traumatisierung durch die Verhöre einzuklagen und dann auch noch zu bekommen finde ich mehr als abgefahren...
Du findest es also abgefahren, dass ein Gericht die logische juristische Konsequenz aus dem zieht, was auch Du rechtlich als eindeutig ansiehst. Interessantes Rechtsempfinden.

Im Übrigen hat das Gericht ihm keine Entschädigung für eine Traumatisierung zugesprochen - das wäre dann nämlich Schmerzensgeld gewesen, und das wurde ihm ausdrücklich verwehrt. Lediglich ein Schadenersatz wurde ihm zugesprochen, dessen Anspruch aus der Anwendung unzulässiger Verhörmethoden resultiert.

Aber was argumentier ich hier - Du sagst ja selber, dass Du es nicht verstehen willst.
steppenwolf hat geschrieben:Es hätte doch wohl gereicht, ihm den Anspruch zu geben das die Verhörweise nicht regelgerecht war, und das ohne ihm eine Entschädigung zuzusprechen!
Und wie soll das juristisch funktionieren? "Du hast Recht, aber Du bekommst es nicht"?
steppenwolf hat geschrieben:Ein solches Urteil kann wohl auch nur in Deutschland aufgrund unseres völlig verqueren Rechtsdenkens gefällt werden!
Ja, ein verqueres Rechtsdenken ist hier gelegentlich wohl zu beobachten...
steppenwolf hat geschrieben:Ich schäme mich gegenüber den Eltern des getöteten Kindes für die deutsche Justiz!!!
:roll:
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Linie 9
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von Linie 9 »

steppenwolf hat geschrieben:Ein solches Urteil kann wohl auch nur in Deutschland aufgrund unseres völlig verqueren Rechtsdenkens gefällt werden!
Beschwer dich bei den alten Römern. Auf deren Recht basiert Unseres.
steppenwolf
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von steppenwolf »

Wenn ich die Werte abschätze, nämlich den Wert des Lebens des entführten Kindes gegenüber dem Wert der körperlichen Integrität des Entführers dieses Kindes, der das Versteck nicht preisgeben will. Im guten Glauben daran, das Kind sei noch am Leben und ich könnte es retten! Welchen Weg würde ich wohl wählen! Samthandschuhe? Gebäck, warmen Tee oder lieber gekühlten Eistee, je nach Befinden des Entführers in gemütlicher Diskussionsrunde vorm Kamin? Mitnichten! Ich hätte als verantwortlicher Beamter das Versteck des Jungen aus dem Entführer mit einem Kantholz herausgeprügelt, solange ich der Überzeugung wäre das das Kind lebt! Keine weiteren philosophischen Betrachtungen meinerseits! Detlef
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von Tomenno »

Da wir aber (zum Glück) in einem Rechsstaat leben, in dem jeder Mensch die gleichen Rechte hat, hat er genauso Anspruch auf ebendieses wie jeder andere, ob er nun eine Straftat begangen hat oder nicht. Ich verstehe schon das Unverständnis vieler Bürger gegenüber diesem Urteil, aber es ist rechtens und entschieden. Seine Strafe für den Mord hat er schon erhalten (gehe ich jetzt zumindest mal von aus), aber nur weil er ein verurteilter Verbrecher ist heißt es halt nicht, dass er seine Rechte verliert.
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von ConAir »

Tomenno hat geschrieben:Da wir aber (zum Glück) in einem Rechsstaat leben, in dem jeder Mensch die gleichen Rechte hat, hat er genauso Anspruch auf ebendieses wie jeder andere, ob er nun eine Straftat begangen hat oder nicht. Ich verstehe schon das Unverständnis vieler Bürger gegenüber diesem Urteil, aber es ist rechtens und entschieden. Seine Strafe für den Mord hat er schon erhalten (gehe ich jetzt zumindest mal von aus), aber nur weil er ein verurteilter Verbrecher ist heißt es halt nicht, dass er seine Rechte verliert.
das stimmt nicht, rechtmässig Verurteilte dürfen nicht wählen, haben also NICHT die gleichen Rechte wie freie Bundesbürger!
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Tomenno
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von Tomenno »

Dann halt, dass er seine Menschenrechte verliert.
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Zak
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von Zak »

ConAir hat geschrieben:das stimmt nicht, rechtmässig Verurteilte dürfen nicht wählen, haben also NICHT die gleichen Rechte wie freie Bundesbürger!
Wo hast Du das denn her??
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Linie 9
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von Linie 9 »

Das wüsste ich auch gerne :D
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JU52
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von JU52 »

Bis Ende der sechziger Jahre konnten bei Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr die "bürgerlichenEhrenrechte" (u.a. das aktive Wahlrecht) aberkannt werden. Danach gab es eine Reform die diese Abereknnung zeitlich begrenzt (und betrifft eher das passive Wahlrecht) - ist aber eine KANN-Bestimmung. Keine Ahnung ob und wann das in vergleichbaren Fällen angewandt wurde.

Im Übrigen bringt euch diese Diskussion nicht weiter, denn der eine führt sachliche (rechtliche) Argumente an, der andere moralische Argumente (es findet sicherlich niemand gut, dass ein Kindermörder im Rahmen seiner abscheulichen Tat selber klagt) - beides passt in diesem Einzelfall nie und nimmer zusammen.
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Zak
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von Zak »

JU52 hat geschrieben:Keine Ahnung ob und wann das in vergleichbaren Fällen angewandt wurde.
Meines Wissens noch nie.
JU52 hat geschrieben:Im Übrigen bringt euch diese Diskussion nicht weiter, denn der eine führt sachliche (rechtliche) Argumente an, der andere moralische Argumente (es findet sicherlich niemand gut, dass ein Kindermörder im Rahmen seiner abscheulichen Tat selber klagt) - beides passt in diesem Einzelfall nie und nimmer zusammen.
Das ist schon richtig, wobei der essentielle Fehler darin liegt, dass der OP seine moralische Ansicht auf den sachlich-juristischen Sachverhalt loslässt. Moralisch finde ich es auch nicht richtig, dass einem Kindermörder ein Schadenersatz wegen unzulässiger Verhörmethoden zugesprochen wird. Auch verurteile ich den betreffenden Polizisten nicht, sondern habe größtes Verständnis für die Gründe, die zu seiner Entscheidung führten.

Aber es ist nunmal nicht die Aufgabe eines Gerichts, Situationen moralisch zu bewerten. Vielmehr muss ein Richter die Situation in Hinblick auf geltendes Recht beurteilen. Und das ist hier absolut eindeutig und liess keine andere Entscheidung zu.

Wer das empörend findet, soll doch bitte mal darüber nachdenken, wie ein Rechtssystem aussähe, in dem das anders ist. Wo Legislative, Exekutive und Jurisdiktion nach Gutdünken entscheiden können, je nachdem, was sie in der jeweiligen Situation für angemessen halten, ohne sich dabei an feste Richtlinien halten zu müssen.

In diesem Zusammenhang würde ich dann auch empfehlen, sich einmal mit Kants kategorischem Imperativ auseinanderzusetzen. Wie könnte das Verhalten, dass sich der OP offenbar wünscht, in ein allgemein gültiges Gesetz gefasst werden, das auf alle fraglichen Situationen anwendbar wäre - und welche unerwünschten Nebenwirkungen könnte so ein Gesetz haben?

Man wird bald zu dem Schluss kommen, dass unser derzeitiges Rechtssystem doch garnicht so schlecht ist, wenn man sich mit diesen Fragen eingehender beschäftigt. Aber es ist natürlich viel bequemer, in das von der Bild angestimmte Protestgeheul einzustimmen.
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von ConAir »

Linie 9 hat geschrieben:Das wüsste ich auch gerne :D
Bitte!

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__45.html" target="_blank
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von ConAir »

Tomenno hat geschrieben:Dann halt, dass er seine Menschenrechte verliert.

Bitte?!?!??!?! Was ist mischt Du denn da alles durcheinander?
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Zak
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von Zak »

ConAir hat geschrieben:
Linie 9 hat geschrieben:Das wüsste ich auch gerne :D
Bitte!

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__45.html" target="_blank" target="_blank" target="_blank
Wählbarkeit ≠ Wahlrecht. Ein verurteilter Straftäter darf sich nicht zur Wahl für öffentliche Ämter stellen. Er verliert damit (Edith sagt: vorübergehend) sein sog. Passivwahlrecht. Sein Aktivwahlrecht - also das Recht, wählen zu gehen - verliert er aber nicht, sofern ein Gericht ihm dies nicht ausdrücklich entzieht. Das ist m.W. bislang noch nie vorgekommen.
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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von steppenwolf »

@ Zak:

Du hast gefragt, wie ein Anspruch ohne ihn nicht zu haben durchsetzbar sein soll! Natürlich kann dieser Anspruch durchgesetzt werden, nämlich als Abwehranspruch gegenüber staatlichen Verhaltens, indem auf diese Weise gewonnene Aussagen nicht vor Gericht verwendet werden dürfen, und das ist in Deutschland zum Glück unstrittig! Das bedeutet aber nicht automatisch, das aus der Verletzung dieses Rechts ein Leistungsanspruch gegen den Staat in Form einer Entschädigung oder eines Schmerzensgeldes entsteht! Die Androhung von "Folter" stellt allenfalls einen immatteriellen Schaden dar!

All das ist in diesem Fall aber ohnehin nicht die Frage! In diesem Fall wollte die Polizei ein vemeintlich noch lebendes Kind aus der Gewalt des Entführers retten, keine gerichtlich verwertbaren Aussagen erzwingen! Man stelle sich nur mal vor, das Kind hätte noch gelebt und wäre gestorben, ohne das die ermttelnden Behörden diesen zugegebermassen umstrittenen Weg gewählt hätten!

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Re: Kindermörder Gäfgen kriegt Schmerzensgeld!

Beitrag von Zak »

steppenwolf hat geschrieben:Das bedeutet aber nicht automatisch, das aus der Verletzung dieses Rechts ein Leistungsanspruch gegen den Staat in Form einer Entschädigung oder eines Schmerzensgeldes entsteht! Die Androhung von "Folter" stellt allenfalls einen immatteriellen Schaden dar!
Damit bist Du dann nicht mehr weit vom Urteil entfernt. Denn dass aus der Androhung von Folter nicht automatisch ein Anspruch auf Schmerzensgeld resultiert, hat der Richter eindeutig festgestellt. Aus der Anwendung unzulässiger Verhörmethoden ist dem Mörder allerdings ein - in der Tat immaterieller - Schaden entstanden, für den ihm nach unserer Rechtsordnung dann ein materieller Ersatz zusteht. Diesen hat das Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände denkbar niedrig angesetzt, und noch dazu den Spielraum bei der Verteilung der Prozesskosten voll zuungunsten Gäfgens ausgeschöpft.
steppenwolf hat geschrieben:All das ist in diesem Fall aber ohnehin nicht die Frage! In diesem Fall wollte die Polizei ein vemeintlich noch lebendes Kind aus der Gewalt des Entführers retten, keine gerichtlich verwertbaren Aussagen erzwingen! Man stelle sich nur mal vor, das Kind hätte noch gelebt und wäre gestorben, ohne das die ermttelnden Behörden diesen zugegebermassen umstrittenen Weg gewählt hätten!
Und was ist Deine Schlussfolgerung daraus? "In solchen Fällen soll das Recht dann bitte mal nicht gelten"?

Nochmal: für das Verhalten der Polizisten habe ich volles Verständnis. Moralisch verurteile ich nicht, was sie getan haben. Aber juristisch ist die Sachlage hier nunmal relativ eindeutig. Und ein Gericht ist dazu da, um die juristische Seite des Geschehens zu bewerten, nicht die moralische Seite. Das hat das Gericht richtig gemacht. Deshalb ist an dem Urteil auch nichts skandalöses.
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